DAAD Projektförderung
Wichtige Information: DAAD Förderberatung derzeit unbesetzt
Die DAAD-Förderberatung der Universität Göttingen ist derzeit nicht besetzt. Für Antragstellungen beim DAAD, die der Zustimmung der Hochschulleitung oder der Zustimmung des Dekanats bedürfen, wenden Sie sich bitte an Dr. Esther von Richthofen unter daad-hochschulprogramme@uni-goettingen.de.
Das Dekanat muss zustimmen bei:
- einem Eingriff in die Lehre (dies erfordert ggf. auch die Zustimmung des Fakultätsrats)
- einem seitens der Fakultät zu erbringenden Eigenanteil (finanziell/personell)
- einer Antragsstellung durch eine*n apl-Professor*in oder emeritierte*n Professor*in
- einer Antragsstellung durch eine Person, deren Beschäftigung an der Universität während der avisierten Projektlaufzeit voraussichtlich endet. Für alle anderen Fragen bzgl. laufender DAAD-Projekte oder Antragstellungen, wenden Sie sich bitte direkt an den DAAD.
Für Anliegen bzgl. der DAAD-Ostpartnerschaften, kontaktieren Sie bitte Dr. Esther von Richthofen unter ostpartnerschaften@uni-goettingen.de.
Hinweis: Wertgrenze für Direktaufträge befristet angehoben
Der DAAD informierte die Hochschulen am 18. März 2026, dass abweichend von der Regelung in dem zugrundeliegenden Weiterleitungsvertrag (teilweise noch als Zuwendungsvertrag bezeichnet) die Wertgrenze für Direktaufträge (§ 14 UVgO) im Rahmen von Vergaben befristet bis zum 31.12.2027 von 1.000 Euro (ohne USt) auf 15.000 Euro (ohne USt) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt angehoben wird. Diese Regelung soll zunächst auch für Weiterleitungsverträge gelten, die im Laufe der Haushaltsjahre 2026 und 2027 geschlossen werden. Die Direktaufträge sind unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu vergeben.
Hinweis: Informationen zu den Entwicklungen in der Ukraine
Bitte beachten Sie das Schreiben des DAAD vom 25.02.2022 zur Ukrainekrise und deren Auswirkungen auf Kooperationsprojekte mit der Russischen Föderation und Belarus sowie das Folgeschreiben des DAAD vom 01.03.2022. Weitere aktuelle Informationen zu den Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine fasst der DAAD auf dieser Webseite zusammen.
Weiterhin empfiehlt der DAAD seit dem 09.03.2022 geförderten Personen die Ausreise aus der Russischen Föderation und die Rückkehr nach Deutschland.
Zum Ausbau internationaler Bildungskooperationen bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten und für verschiedene Regionen weltweit.
Um die Hochschulen bei der Umsetzung ihrer jeweils eigenen Internationalisierungsstrategie zu unterstützen und den Auf- und Ausbau internationaler Hochschulpartnerschaften zu intensivieren, fördert der DAAD mit seinem umfangreichen Programmangebot vielfaltige Maßnahmen und Formate.
Beispiele der Förderformate:
Internationaler Studierendenaustausch und transnationale Curriculaentwicklung- Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften
- Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss
- Programm des Projektbezogenen Personenaustausch
- Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen
- Ost-West-Dialog
- Kurz- und Langzeitdozenturen
Zur Förderung der Durchführung und Gestaltung internationaler Veranstaltungen in Deutschland und im Ausland bietet der DAAD eine Vielzahl von Förderprogrammen:
- Sommerschulen in Deutschland (Dieses Förderprogramm wird derzeit nicht ausgeschrieben.)
- Sommerschulen im Ausland (Dieses Förderprogramm wird derzeit nicht ausgeschrieben.)
- Hochschuldialog mit Südeuropa
- Hochschuldialog mit der islamischen Welt
Weiterführende Informationen zu DAAD Programmen nach Themenschwerpunkt, Region und Kooperationsland finden Sie direkt auf den Webseiten des DAAD.
Beispiele für die vom DAAD geförderten Projekte sind IMKD-Projekt liveSciences³ und IVAC: Perspektivenwechsel – Globales Lernen: Interkulturelle Erfahrungen und interdisziplinäre Vielfalt.
Mehr Informationen zu DAAD Fördermöglichkeiten für Postdocs (Incoming und Outgoing) finden Sie direkt auf der Website DAAD Fördermöglichkeiten für Postdocs.
Hinweis für Antragsteller*innen
Bitte übermitteln Sie DAAD Anträge, die der Zustimmung der Hochschulleitung bedürfen, mindestens 2 Wochen vor Antragsschluss an Göttingen International. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Anträge entsprechend geprüft und die Zustimmung der Hochschulleitung fristgerecht eingeholt werden kann.Anträge, die einen Eingriff in die Lehre darstellen, das Erbringen von Eigenfinanzierungsanteilen beinhalten oder aber eine Nachfolgeregelung erfordern, bedürfen zudem der Zustimmung des jeweiligen Dekanats. Anträge von Einrichtungen der Zentralverwaltung benötigen die Zustimmung der Vizepräsidentin für Finanzen und Personal. Auch hier wird um frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten.
Antragsteller*innen sind weiterhin aufgefordert, die DAAD Förderberatung der Universität als Projektassistenz einzutragen. Bitte nutzen Sie hierfür die Funktionsemailadresse daad-hochschulprogramme@uni-goettingen.de.
Weiterhin ist zu beachten, dass bei Antragstellung die entsprechende Kontoverbindung der Universität anzugeben ist. Diese können Sie im Intranet der Universität unter „Dienstleistungszentren“ finden.
Sanktionslisten, Exportkontrolle und Embargos
Kooperationen mit sanktionierten Einrichtungen und Personen sind nicht förderfähig. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kooperationspartner nicht mit Sanktionen belegt sind. Nutzen Sie die EU Sanctions Map für eine schnelle Überprüfung.
Beachten Sie auch die Hinweise zum Thema Exportkontrolle und Embargos im Intranet der Universität und prüfen Sie Ihren Antrag entsprechend.