Juristische Fakultät Göttingen Die Juristische Fakultät Göttingen bietet
hervorragende Bedingungen für eine Promotion in den Rechtswissenschaften.
Unsere Forschungsschwerpunkte decken ein breites Spektrum juristischer
Disziplinen ab und bieten Promovierenden die Möglichkeit, an drängenden
rechtlichen Fragen unserer Zeit zu arbeiten. Das Promotionsverfahren wird durch erfahrene
Betreuer:innen begleitet. Ergänzend bietet die Fakultät strukturierte
Förder- und Vernetzungsangebote für alle Promovierenden. Erste Juristische Prüfung oder gleichwertiger ausländischer
Abschluss, in der Regel mit mindestens „vollbefriedigend" Schriftliche Zusage eines Mitglieds des Lehrkörpers der
Juristischen Fakultät Göttingen. Je nach Sprache der Dissertation: Sehr gute Kenntnisse der
deutschen oder englischen Sprache. Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in erfolgt
über ein Online-Formular. Bitte wählen Sie das für Sie zutreffende
Verfahren: Der Antrag wird genehmigt und Sie werden als
Doktorand:in angenommen. Der Antrag wird mit Anmerkung zurückgeschickt.
Gegebenenfalls ist ein Ausnahmeantrag erforderlich. Folgende Ausnahmegenehmigungen sind
in der Promotionsordnung vorgesehen:Promotion in den
Rechtswissenschaften.
Voraussetzungen
(9 Punkte) oder einer gleichwertigen Note.Antrag auf Annahme
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