Was ist ein (Online) Learning Agreement?
Das Learning Agreement ist eine Lernzielvereinbarung. Sie enthält Ihr Studienprogramm im Ausland und Bestimmungen für die formale Anerkennung der Lernergebnisse an Ihrer Heimathochschule. Das Learning Agreement muss von allen Beteiligten per Unterschrift akzeptiert werden: Studierende, Betreuer*innen in Göttingen und an der Gastuniversität. In Austauschprogrammen wie Erasmus+ oder dem Global Exchange Programm ist es ein Pflichtdokument.
Die Gasthochschule stellt nach dem Auslandsaufenthalt eine formelle Bescheinigung über Noten, Umfang und Inhalte der Kurse und Prüfungsmodalitäten aus (Transcript of Records). Diese ist Grundlage für die Anerkennung.
Wann erstellen?
Zeitnah nach angenommener Nominierung; in jedem Fall vor der Outgoings-Infoveranstaltung von Göttingen International und spätestens vier Woche vor dem Antritt der Mobilität.
Was ist zu tun?
Prüfen Sie, welche Kurse und Veranstaltungen passen, um im Ausland absolviert zu werden. Erkundigen Sie sich, ob das Niveau des Kursangebots an der Partnerhochschule vergleichbar ist. Klären Sie Fragen zur Anerkennung im Vorfeld mit Frau Dr. Brinkmann.
Achtung: Seit 2026 wird das OLA über MoveON erstellt. Bitte hier unbedingt die korrekte Email-Adresse angeben: erasmus@psych.uni-goettingen.de
Was ist einzutragen?

In Tabelle A (Study Programme at the Receiving Institution) sind die gewählten Module an der Partneruniversität einzutragen (im Umfang von 26 bis 30 C, die Hälfte muss aus der Psychologie stammen!).
In Tabelle B (Recognition at the Sending Institution) sind die Module einzutragen, für die die im Ausland erbrachten Leistungen bei uns anerkannt werden (mindestens 10 Credits, am besten zunächst alle Module wie folgt aufführen):
- Bei Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen, noch nicht bestandenen (Wahl-)Pflichtmodulen angerechnet werden sollen: Es muss im Vorfeld eine Bestätigung des Fachvertreters/Modulverantwortlichen bezüglich der Äquivalenz eingeholt werden (bitte Email aufheben für den Antrag auf Anerkennung, siehe unten). Bitte darauf achten, dass auch der Umfang stimmt (Anzahl Credits).
Die äquivalenten Leistungen zu hiesigen (Wahl-)Pflichtmodulen müssen mit Note eingebracht werden!
- Bei allen übrigen Leistungen ist entweder "Free Choice Module" (Freier Wahlbereich) oder "Voluntary Additional Module" (Freiwillige Zusatzleistung) mit den Credits aus Tabelle A anzugeben. Die Note kann beim Antrag auf Anerkennung nach der Rückkehr gestrichen werden.
- Unter "component code" ist entweder nichts oder ein Platzhalter ("./.") einzutragen.
- Sonderfall Verzicht auf Anerkennung (z. B. weil das Studium bereits beendet ist): Tabelle B darf nicht leer bleiben. Wenn eine Anerkennung nicht möglich oder nicht gewünscht ist, muss dies dort eingetragen werden. Am besten im Feld "Component Title" eine Formulierung
wie "Verzicht auf Anerkennung/Waiver of recognition in advance" , und in der Spalte ECTS dann "0" eintragen.
Beispiel:

Wie erhalte ich die Anerkennung der Leistungen?
Nach der Rückkehr ist für die Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Leistungen ein Antrag zu stellen.